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Struktur

Zweimal im Jahr finden Mitgliederversammlungen des Bündnisses statt, bei denen jede Mitgliedshochschulgruppe mit bis zu zwei stimmberechtigten Vertreter*innen (Soll-Quote) vertreten ist. Dort wird u.a. der Bundesvorstand gewählt, der die laufenden Geschäfte führt und das Bündnis auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage nach innen und außen vertritt.

Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einer/einem Schatzmeister*in, einer politischen Geschäftsführung und bis zu fünf Beistzer*innen. Weiterhin kann die Mitgliederversammlung Arbeitskreise einrichten. Die bunesweiten Teams unterstützen die Arbeit des Verbandes und übernehmen in ihren jeweiligen Bereichen Vernatwortung. In Bayern (seit 2007), Baden-Württemberg (seit 2009) und Hessen (seit 2010) gibt es jeweils einen Landesverband, diese sind in den Bundesverband integriert, aber sonst weitgehend unabhängig.

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 

Das höchste Gremium von Campusgrün ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal pro Semester tagt.

Jede Hochschulgruppe, die dem Verband beigetreten ist, kann bis zu zwei Vertreter*innen in die Mitgliederversammlung (MV) entsenden. Darunter sollte jeweils mindestens eine FINTA*-Person sein. Die MV entscheidet über Satzung, Haushalt und inhaltliche Positionen, nimmt neue Gruppen auf und wählt den Bundesvorstand.

Formalia & Satzung

Satzung & Ordnungen

Satzung

Die Satzung regelt die Organisation und Arbeit von Campusgrün. Sie nennt alle Gremien und Ämter sowie sonstige verbindliche Regelungen.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von Campusgrün für Mitgliederversammlungen und Arbeitskreise.

Schiedsgericht

Die Schiedsgerichtsordnung regelt Struktur, Aufgaben und Befugnisse des Schiedsgerichts Schiedsgerichtsordnung.

Finanzordnung

Die Finanzordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten von Campusgrün. Sie regelt die Abrechnung und Erstattung von Kosten, die bei der Arbeit und den Treffen der Organe und Gremien und den laufenden Geschäften des Verbandes entstehen.

Bundesschiedsgericht

Bundesschiedsgericht 

Das Bundesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten von Mitgliedsgruppen und von Landesverbänden mit Organen des Bundesverbands; Streitigkeiten zwischen Organen unter sich; Ordnungsmaßnahmen gegen Organe, gegen einzelne Mitgliedsgruppen, gegen Landesverbände oder gegen in Campusgrün aktive Einzelpersonen; Auslegung von Satzung und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen.

Das Schiedsgericht besteht aus einer*m Vorsitzenden und entweder genau zwei oder genau vier weiteren Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung mit einer absoluten Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Grundlage für die Arbeit des Bundesschiedsgerichts ist die Schiedsgerichtsordnung.

Das Schiedsgericht wurde auf der Bundesmitgliederversammlung im November  2024  neu gewählt.

Die Anrufung des Schiedsgerichtes muss schriftlich erfolgen. Die Eingabe ist an die Adresse schiedsgericht[at]campusgruen.de zu richten. Eingaben an das Schiedsgericht sollen einen bestimmten Antrag enthalten und begründet werden.​​​​​​​​​

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