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 Struktur 

Zweimal im Jahr finden Mitgliederversammlungen des Bündnisses statt, bei denen jede Mitgliedshochschulgruppe mit bis zu zwei stimmberechtigten Vertreter*innen (Soll-Quote) vertreten ist. Dort wird u.a. der Bundesvorstand gewählt, der die laufenden Geschäfte führt und das Bündnis auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage nach innen und außen vertritt.

Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einer/einem Schatzmeister*in, einer politischen Geschäftsführung und bis zu fünf Beistzer*innen. Weiterhin kann die Mitgliederversammlung Arbeitskreise einrichten. Die bunesweiten Teams unterstützen die Arbeit des Verbandes und übernehmen in ihren jeweiligen Bereichen Vernatwortung. In Bayern (seit 2007), Baden-Württemberg (seit 2009) und Hessen (seit 2010) gibt es jeweils einen Landesverband, diese sind in den Bundesverband integriert, aber sonst weitgehend unabhängig.

Mitgliederversammlung

 Mitgliederversammlung 

Das höchste Gremium von Campusgrün ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal pro Semester tagt.

Jede Hochschulgruppe, die dem Verband beigetreten ist, kann bis zu zwei Vertreter*innen in die Mitgliederversammlung (MV) entsenden. Darunter sollte jeweils mindestens eine FINTA*-Person sein. Die MV entscheidet über Satzung, Haushalt und inhaltliche Positionen, nimmt neue Gruppen auf und wählt den Bundesvorstand.

Informationen der letzten Bundesmitgliederversammlungen findet ihr unten:

46. Bundesmitgliederversammlung November 2023 in Berlin

Formalia & Satzung

 Satzung & Ordnungen 

Satzung

Die Satzung regelt die Organisation und Arbeit von Campusgrün. Sie nennt alle Gremien und Ämter sowie sonstige verbindliche Regelungen.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von Campusgrün für Mitgliederversammlungen und Arbeitskreise.

Schiedsgericht

Die Schiedsgerichtsordnung regelt Struktur, Aufgaben und Befugnisse des Schiedsgerichts Schiedsgerichtsordnung.

Finanzordnung

Die Finanzordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten von Campusgrün. Sie regelt die Abrechnung und Erstattung von Kosten, die bei der Arbeit und den Treffen der Organe und Gremien und den laufenden Geschäften des Verbandes entstehen.

Bundesschiedsgericht

 Bundesschiedsgericht 

Das Bundesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten von Mitgliedsgruppen und von Landesverbänden mit Organen des Bundesverbands; Streitigkeiten zwischen Organen unter sich; Ordnungsmaßnahmen gegen Organe, gegen einzelne Mitgliedsgruppen, gegen Landesverbände oder gegen in Campusgrün aktive Einzelpersonen; Auslegung von Satzung und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen.

Das Schiedsgericht besteht aus einer*m Vorsitzenden und entweder genau zwei oder genau vier weiteren Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung mit einer absoluten Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Grundlage für die Arbeit des Bundesschiedsgerichts ist die Schiedsgerichtsordnung.

Das Schiedsgericht wurde auf der Bundesmitgliederversammlung im Mai  2021  neu gewählt. Vorsitzende des Schiedsgerichts ist Kay aus Bonn,  Milena aus Oldenburg, Jana aus Mainz, Jonathan aus Potsdam und Neele aus Bonn.

Die Anrufung des Schiedsgerichtes muss schriftlich erfolgen. Die Eingabe ist an die Adresse schiedsgericht[at]campusgruen.de zu richten. Eingaben an das Schiedsgericht sollen einen bestimmten Antrag enthalten und begründet werden.

 

 

 

 

 

 

Kay Alexander Frenken- Vorsitzender des  Bundesschiedsgericht

Milena Houwen- Mitglied des  Bundesschiedsgericht

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Kay ist seit Mai 2021 Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts. Er studiert Politikwissenschaft, Soziologie und Skandinavistik an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Inhaltlich beschäftigt er sich vor allem mit den Themen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung sowie Medien- und Außenpolitik.


Kays ist Mitglied der Grüne Hochschulgruppe Bonn.

Milena ist 20 Jahre alt und seit Mai 2021 Teil des Bundesschiedsgericht. Sie studiert Biologie und Germanistik auf Lehramt im 2. Fachsemester an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg.

 

Milena`s Mitgliedsgruppe ist Campus Grün Oldenburg.

Neele- Mitglied des  Bundesschiedsgericht

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Neele ist seit Mai 2021 Teil des Bundesschiedsgerichts. Sie studiert Politikwissenschaft, Soziologie und Humangeographie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Inhaltlich setzt sie sich vor allem mit ökologischer Nachhaltigkeit, insbesondere der Energiewende, Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung auseinander.

 

Neeles Mitgliedsgruppe ist die Grüne Hochschulgruppe Bonn.

Jana Lipinski - Mitglied des  Bundesschiedsgericht

Jana Lipinski CG Bundesschiedsgericht.jp

Jana ist seit Mai 2021 Mitglied des Bundesschiedsgerichts. Sie studiert Rechtswissenschaften sowie Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit der Université de Bourgogne in Dijon. 

 

Jana ist seit 2016 bei Campusgrün Mainz aktiv.

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