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Versteckte Studiengebühren ablehnen, in Hamburg und überall!

Stellungnahme des Campusgrün-Bundesvorstandes zu den geplanten vorgelagerten Studiengebühren in Hamburg.

Der Hamburger Senat plant, morgen im Rahmen des Hochschulgesetzes Gebührenerhebung im Rahmen der Hochschulzulassung für das Fach Medizin zu ermöglichen. Konkret heißt das: Studieneignungstest und Aufnahmeprüfung sollen künftig durch die Bewerber*innen finanziert werden.

Mit dem Gesetzesvorhaben ermöglicht Hamburg de facto vorgelagerte Studiengebühren. Diejenigen, die Medizin in Hamburg studieren möchten, müssen nun für die Chance bezahlen, ein Studium aufnehmen zu können. Damit fördert Hamburg im Enddefekt soziale Selektivität. Ob junge Menschen sich zu einem Eignungstest für Medizin anmelden, bei dem die Erfolgsaussichten bekanntermaßen gering sind, hängt nun in erster Linie davon ab, ob sie sich das auch leisten können. In den meisten Fällen kommt es damit darauf an, ob die Eltern den Test für ihr Kinder bezahlen können. Es ist zu befürchten, dass damit nicht nur die soziale Spaltung weiter vertieft wird. Viele talentierte und motivierte junge Menschen werden durch diese Gebühren davon abgeschreckt, sich für ihr Wunschfach bewerben und einzuschreiben. Bildungsgebühren sind Bildungshürden, egal wann und egal in welcher Höhe. Eine solche Ungerechtigkeit darf nicht eingeführt werden - schon gar nicht von einer Grünen Senatorin und einer Rot-Grünen Regierung. Als Verwaltungsgebühren getarnte Studiengebühren sind für uns nicht mit Grünen Grundwerten vereinbar. Bildung muss kostenfrei sein, ohne Diskussion! Doch die Problematik der geplanten Gesetzesänderung endet nicht bei der Gebührenerhebung für (künftige) Studierende. Modelle wie kostenpflichtige Studieneignungstests senken sukzessive die Hemmungen, umfassende Studiengebühren einzuführen. Denn das Argumentationsmuster ist immer das gleiche. Um Löcher im Haushalt zu stopfen, beruft man sich auf die Selbstverantwortung derer, die Bildung in Anspruch nehmen wollen. Selbstverantwortung bedeutet in diesem Kontext natürlich nur, dass finanzielle Pflichten wahrgenommen werden müssen. Zudem wird behauptet, Finanzierung der Lehre durch Studierende sei nötig, um die Qualität der Lehre zu erhalten. So versuchen Entscheidungsträger*innen zu kaschieren, dass gute Lehre von ihnen nicht priorisiert wird. Im Zuge der Corona Pandemie klagen immer mehr Länder, Universitäten und Studierendeswerke über fehlende Mittel. Der Vorstoß in Hamburg wird hierbei vermutlich kein Einzelfall bleiben. Das Umlegen von Kosten bei knappen Kassen auf Studierende, ist keine neue, aber eine sehr schlechte Idee. Die finanziellen Folgen der Pandemie dürfen nicht auf dem Rücken von Studierenden ausgetragen werden! Als Campusgrün Bundesverband stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der Chancengleichheit gelebt wird. Deshalb treten wir gegen Studiengebühren in jeder Form ein. Ob Zweitstudiengebühren, nachgelagerte Studiengebühren, Studiengebühren für Studierende aus dem EU-Ausland oder eben vorgelagerte Studiengebühren durch Kostenpflichtige Aufnahmetests: All diese Finanzierungsmodelle führen zu Unzugänglichkeit von Bildung für viele Menschen. Darum fordern wir die Abgeordneten in der Hamburger Bürgerschaft dazu auf: Stimmt gegen die Einführung kostenpflichtiger Studieneignungstests, stimmt für Bildung für alle!

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