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Stellungnahme zum Referentenentwurf – 29. BAföGÄndG

Insgesamt ist es zunächst erfreulich, dass ein Änderungsgesetz ausgearbeitet wurde und

dieses in Teilen in die richtige Richtung geht. Trotzdem bleibt es weit hinter den Erwartungen

zurück. Aus unserer Sicht wird mit dem Änderungsgesetz viel Potential verschenkt.

Auf die einzelnen Punkte gehen wir im Folgenden genauer ein.


Positiv herausstellen möchten wir zunächst die Studienstarthilfe. Sie zeigt, dass es

durchaus Potenzial gibt, Reformen im BAföG durchzuführen und ist ein wichtiger Schritt

in Richtung Chancengerechtigkeit im Studium. Dass diese, laut Novelle, auch unbürokratisch

beantragbar sein soll, freut uns sehr. Wir bezweifeln dennoch die tatsächliche

Wirksamkeit der Studienstarthilfe, da diese vermutlich erst dann ausgezahlt wird, wenn

die Kosten, die diese decken soll, schon angefallen sind. Auch reichen 1.000 Euro nicht

für die Bandbreite an Kosten, die anfallen würden und für die die Studienstarthilfe gemäß

Gesetzesentwurf angedacht ist.


Positiv bewerten wir auch die Einführung eines Flexibilitätssemesters. Allerdings gibt es

zahlreiche Studiengänge, in denen Veranstaltungen nur jedes zweite Semester besucht

werden können. Zudem schaffen es nur 32 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2024) ihren

Studiengang in Regelstudienzeit zu absolvieren. So liegt beispielsweise der Median

im Studiengang Chemie im Bachelor bei 7,0 Semestern und im Master bei 5,3 Semestern,

sodass die Gesamtstudiendauer bei 12,3 Semestern liegt (GDCh, Nachrichten der

Chemie, 2022). Die durchschnittliche Studiendauer nach dem arithmetischen Mittel liegt

mit 13,8 Semestern in diesem Fach höher. Ein Wegfall der Ausbildungsförderung kann

in einigen Fällen der Grund für den Abbruch des Studiums sein. In anderen Fällen muss

der Wegfall anders kompensiert werden. Dies ist in aller Regel die Aufnahme einer Arbeit

neben dem Vollzeitstudium.


Eine Nebentätigkeit kann sich ebenfalls negativ auf Studiendauer und -qualität auswirken.

Dies ist nicht im Sinne von Individuum, Gesellschaft und Staat. Daher wünschen wir

uns an dieser Stelle eine Überarbeitung, damit ein weiteres, zusätzliches Flexibilitätssemester

möglich wird.


Eine Erhöhung der Freibeträge, wie sie auch in der aktuellen Novelle vorgesehen ist,

war dringend notwendig, bleibt jedoch leider weit hinter den Möglichkeiten zurück. Aus

unserer Sicht erhalten zu wenige Schüler*innen und Student*innen BAföG. Der Trend in

den letzten Jahren zeigt sogar, dass immer weniger Menschen BAföG in Anspruch nehmen

(können) (Statistisches Bundesamt, 2022). Neben bürokratischen Hürden ist hier

der zu gering angesetzte Freibetrag zu nennen. Wir haben die Sorge, dass bei steigenden

Nominallöhnen weitere Menschen aus der Ausbildungsförderung herausfallen oder

geringere Förderbeiträge erhalten und sich der negative Trend der letzten Jahre fortsetzt.

Daher fordern wir das BMBF auf, hier zu handeln und die Freibeträge zu erhöhen.


Eine dringende Überarbeitung erhoffen wir uns zudem bei den Bedarfssätzen und der

Wohnkostenpauschale. Dass diese, in Zeiten hoher Inflation und enorm angestiegener

Lebenshaltungskosten, nicht erhöht werden, ist für zahlreiche Studierende mehr als nur

eine herbe Enttäuschung, sondern existenzbedrohend und führt dazu, dass mehr Studierende

einen Nebenjob in Anspruch nehmen müssen, worunter - wie an anderer Stelle

schon genannt - das Studium leidet.


Die Finanzierung unserer Forderungen kann von den - vom Haushaltsausschuss des

Bundestages bereitgestellten - 150 Mio. Euro erfolgen.

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