"Campusgrün Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen" soll ein eigenständiger Verein sein, der über Finanz- und Personalautonomie verfügt, die Bildungsarbeit koordiniert und Spenden & Fördermittel eigenständig beantragt und empfängt.
Dazu gibt sich Campusgrün eine neue Satzung. Diese Satzung soll Zeichnungsberechtigung und Arbeitgeber*innenverantwortlichkeit rechtssicher regeln. Dazu wird ein geschäftsführender Vorstand eingeführt, der die bisher teilweise durch den Vorstand ("Geschäftsführung") des Campusgrün Bildungswerk e.V. übernommene Funktion einnimmt.
Campusgrün Bildungswerk e.V. soll in seiner bisherigen Form abgeschafft werden.
Der Bundesvorstand wird damit beauftragt zu prüfen, in welcher Rechtsform Campusgrün eigenständig und rechtssicher auftreten kann. Er soll dabei insbesondere prüfen, ob der Campusgrün Bundesverband und "Campusgrün Bildungswerk e.V". ineinander übergehen können.
Campusgrün Bildungswerk e.V. wird dazu aufgefordert, seinen Vorstand ("Geschäftsführung") mit den vier Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands von Campusgrün und bei Bedarf weiteren Vorstandsmitgliedern von Campusgrün zu besetzen, bis die Zusammenführung rechtlich abgeschlossen ist.
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