Beschluss der 42. BMV zu Online Wahlen an Hochschulen
Demokratische Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim und unterliegen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Auch bei Hochschulwahlen gelten diese Wahlrechtsgrundsätze (wie in den entsprechenden Landeshochschulgesetzen festgelegt).
Wahlcomputer und eVoting-Systeme - auf die von immer mehr Hochschulen und Universitäten zurückgegriffen wird - genügen diesen Ansprüchen grundsätzlich nicht; Die Wahl ist nicht öffentlich nachvollziehbar, ihre Geheimheit kann nicht garantiert und Manipulationen nicht von den Wählenden selbst erkannt werden, da sie keine Kontrolle über die benutzten Geräte und Programme haben. Nicht nur sind analoge Wahlen transparenter, im Vergleich steigt die Anzahl der möglichen Manipulationen und Angriffspunkte bei Online-Wahlen enorm. Auch in absehbarer Zukunft können diese Probleme nicht beseitigt und die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze durch keinen technologischen Fortschritt gewährleistet werden. Online-Wahlen sind nicht sicher!
Aus diesem Grund sind eVoting-Systeme bspw. auch bei Bundestagswahlen gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1] nicht zulässig. Dass die gleichen Wahlgrundsätze bei Hochschulwahlen in der Konsequenz plötzlich geringeren Ansprüchen genügen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Damit wird die studentische Selbstverwaltung - eingeführt im Rahmen des Re-Education-Programms zum Zwecke der Demokratisierung und explizit der politischen Kultur der NS-Zeit entgegengesetzt – untergraben und entwertet.
Die Wahlgrundsätze gelten auch an der Universität! Wahlen - unabhängig davon, in welchem Rahmen sie stattfinden - sollten in einer Demokratie, die sich selbst ernst nimmt, prinzipiell an den gleichen Maßstäben gemessen werden. Auch bei Hochschulwahlen sollte keine Art der Wahl verwendet werden, die von Wissenschaftler*innen und Informatiker*innen gleichsam kritisiert, als unsicher und (aktuell) ungeeignet bewertet wird, demokratische Standards einzuhalten.
Campusgrün spricht sich deshalb entschieden gegen den Einsatz von Wahlcomputern und eVoting-Systemen bei Hochschulwahlen aus. Die durch ihren Einsatz angestrebten Vorteile, etwa schnellere Auszählung und geringerer finanzieller und personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den entstehenden Problemen und dem undemokratischen Charakter von digitalen Wahlen. Hinzu kommt, dass keines der an Hochschulen bevorzugt eingesetzten Online-Wahl-Systeme Open Source ist. Auch die immer wieder als Hauptargument angeführte gestiegene Wahlbeteiligung an Hochschulen, die ihre Wahlen bereits digitalisiert haben, ist nicht überall und nicht langfristig zu beobachten.
Campusgrün verurteilt die Versuche diverser Hochschulleitungen, die COVID-19-Pandemie zum Anlass zu nehmen, um überstürzt und weitestgehend ohne Einbeziehung sowie gegen das Interesse der Studierendenschaften Online-Wahlen einzuführen. Eine solches Vorgehen, das darauf abzielt, Debatte und kritische Auseinandersetzung zu verhindern und zu umgehen, ist genauso undemokratisch wie Online-Wahlen selbst.
Darüber hinaus fordert Campusgrün die Partei Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, sich gegen Online-Wahlen und entsprechende gesetzliche Regelungen, die Online-Wahlen an Hochschulen ermöglichen sollen, einzusetzen.
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